Samstag, 14.03.2026 23:25 Uhr

Wärmespeichergesetz

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Rom/Berlin, 21.07.2025, 19:26 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Politik +++ Bericht 6758x gelesen

Rom/Berlin [ENA] Am 21.07.25 endet die Stellungnahmefrist für den Referentenentwurf des Bundesminis- teriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (GeoBG). Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) haben

eine Stellungnahme eingereicht. Positiv bewerten die Verbände insbesondere, dass nicht nur die Genehmigung von Wärmespeichern, sondern auch die von Wärmeleitungen beschleunigt werden soll. Holzenergie und Biogas sind wichtiger Bestandteil von kommunalen Wärmenetzen und eine zuverlässige Wärmequelle. Sandra Rostek, Leiterin des HBB, begrüßt den Aufschlag aus dem BMWE und betont: „Das Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) kann zur Hebung großer erneuerbarer Wärmepotenziale beitragen und die Wärmewende insgesamt beflügeln. Hierfür sollten jedoch noch einige Anpassungen an dem Entwurf vorgenommen werden, die explizit die Bioenergiepotenziale heben. Dies betrifft insbesondere den Abbau regulatorischer Hürden zur Flexibilisierung von

zur Flexibilisierung von Biogasanlagen, die vollständige Nutzung weiterer Wärmepotenziale aus holzartiger Biomasse sowie das Beschleunigen von Genehmigungsverfahren beim Bau von Wärmenetzen.“ Es sei laut Rostek zwar positiv, dass mit dem Vorschlag die Wärmeversorgung in Gänze betrachtet wird und nun auch Errichtung und Betrieb von Wärmeleitungen Berücksichtigung finden, doch das komplette Beschleunigungs- sowie Entbürokratisierungspotenzial sei damit noch nicht ausgeschöpft. Hierfür bräuchte es eine Anhebung der Schwellenwerte für eine UVP-Vorprüfung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Daneben schlägt Rostek einen neuen Privilegierungstatbestand für Wärmespeicher vor, der den Bau von flexiblen Bioenergieanlagen erleichte

würden. Beispielsweise sei der Ausbau von Wärmespeichern an Bio- gas-Blockheizkraftwerken (BHKW) ein Schlüsselelement für die gesetzlich gewollte Flexibilisierung von Biogasanlagen. Damit Biogas-BHKW flexibel Strom erzeugen können, müssen Behälterwärmespeicher hingegen am Standort der Wärmequelle errichtet werden, um Strom- bzw. Wärmeerzeugung und Wärmenutzung zeitlich zu entkoppeln. Zudem weist die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie darauf hin, dass zur besseren Nutzung bestehender Altholzpotenziale für die Wärmeerzeugung mittels des GeoBG auch die Brennstoffliste in der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) angepasst werden könnte. Derzeit werden Holzabfälle durch die Brennstoffdefinition ausgeschlossen.

Dadurch fallen Holzabfälle aus Bau- und Abbruchabfällen aus der für thermische Nutzung vorgesehenen Sortimente heraus. Dabei gibt es Altholz, das aus Bau- und Abbruchabfällen stammt und weder mit Holzschutzmitteln, Schwermetallen oder halogenorganischen Verbindungen behandelt worden ist. „Die explizite Nennung von Bau- und Abbruchabfällen darf nicht dazu führen, dass alle Holzabfälle, die rein laut Definition unter den Begriff „Bau- und Abbruchabfälle“ fallen, nicht als Biomasse anerkannt werden“, schließt Rostek.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.